Tauschregel

Grundregeln Organisierte Nachbarschaftshilfe Dechsendorf Erlangen und Umgebung

(Kurzschreibweise OND)

1 Idee und Ziel Die OND ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Menschen, denen eine nicht kommerzielle freundschaftliche Nachbarschaftshilfe ein soziales Bedürfnis ist. Sie versteht sich als Vermittler zwischen den Teilnehmern*innen, um ihre Fähigkeiten, Kenntnisse und materielle Dinge untereinander bargeldlos auszutauschen.

2 Teilnehmer*innen

Teilnehmer*in kann jede Person werden, die sich den Ideen und Zielen der OND verbunden und verpflichtet fühlt und bereit ist, ihre Ziele zu unterstützen und die vorliegenden Grundregeln zu akzeptieren und einzuhalten. Die OND nutzt zur Organisation und Verrechnung als Online-Plattform den Online Dienst "Obelio eLETS Service". Dessen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind integraler Bestandteil dieser Grundregeln und Grundvoraussetzung der Teilnehmerschaft. Die AGB sind auf der Internetseite von Obelio einzusehen und liegen zusätzlich bei den Markttreffen in gedruckter Form aus. Zur Teilnahme bedarf es einer schriftlichen Anmeldung.

3 Transfer Der Leistungstransfer erfolgt wahlweise auf vier Arten: Verrechnen, Tauschen, Leihen oder Schenken. Die Verrechnung der erbrachten Leistung erfolgt in Talenten (TL), wobei wir als Richtwert 10 Talente pro Stunde empfehlen. Die TL können nicht in der Landes- oder einer sonstigen Währung eingefordert werden. Der Wert von Gütern und Diensten und der Qualitätsanspruch werden ausschließlich zwischen den Gebern und Nehmern vor Erbringung einer Leistung ausgehandelt. Fallen bei einem Tauschgeschäft Eurokosten durch Materialverbrauch / -verschleiß von Reinigungsmitteln, Kraftstoff, Lebensmittel etc. an, so wird von den Tauschpartner*innen ausgehandelt, ob diese in Euro oder Talenten verrechnet werden.
Bei Gewerbetreibenden ist für die Verbuchung ein Verhältnis von 1 TL = 1 Euro von der OND festgelegt. Dies gilt ebenso für die Anrechnung von Freibeträgen gegenüber Sozialbehörden usw. (wird auch als allgemeiner Richtwert empfohlen).

4 Kontoführung Über die Benutzersoftware können die Teilnehmer*innen direkt untereinander abrechnen. Bei Bedarf kann auch ein Teilnehmer*in aus dem Organisationsteam gebeten werden, die Überweisung zu tätigen. Die Kontostände aller Teilnehmer*innen sind untereinander nicht einsehbar. Transaktionsdaten sind nur für die an der Transaktion beteiligten Benutzer*innen und für die LETS-Administratoren einsehbar. Ausnahmen von dieser Regel bilden die Transaktionen mit dem Systemkonto, dessen Kontoauszug für alle Teilnehmer*innen der OND einsehbar ist. Eine Begrenzung der Kontoüberhänge erfolgt zur Unterstützung eines lebendigen Tauschverkehrs: Auf der negativen Seite wird der Teilnehmer*in bei Überschreiten von minus 200 TL angesprochen, selbst vermehrt Angebote zu unterbreiten; minus 300 TL dürfen nicht unterschritten werden, nach oben besteht keine Begrenzung. Jeder Teilnehmer*in handhabt den Ausgleich seines Kontos in eigener Verantwortung.

5 Spenden Teilnehmer*innen sind über ihre Tauschtätigkeit hinaus herzlich zur TL-Spende eingeladen, diese wird dem Sozialkonto gutgeschrieben. Aus diesem Sozialkonto können solche Personen unterstützt werden, die einen besonderen Bedarf haben und Unterstützung bei ihren Tauschaktivitäten benötigen.

6 Startguthaben und Patenschaften Jeder neue Teilnehmer*in erhält ein Anfangsguthaben von 100 Talenten. Zudem kann jeder neue Teilnehmer*in auf Wunsch durch eine Patin bzw. einen Paten bis zu den ersten Tauschgeschäften begleitet werden. Diese/r hilft, Kontakte herzustellen und steht für Fragen und für die Beratung bei Tauschangelegenheiten zur Verfügung.

7 Haftung Die OND stellt den Teilnehmern*innen eine reine Tauschplattform zur Verfügung und tritt selbst in keinerlei rechtliche Verpflichtungen ein. Insbesondere übernimmt sie keinerlei Haftung, Garantie oder Verantwortung für den Wert, Zustand und die Qualität der Waren, die getauscht werden oder für die Ausführung von vereinbarten Dienstleistungen. Dies muss von den beteiligten Tauschpartnern*innen eigenverantwortlich geregelt werden, auf der Basis von Freundschaftsdiensten und Nachbarschaftshilfe. Um alle Eventualitäten auszuschließen, empfehlen wir den Teilnehmern*innen den Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung, die auch Gefälligkeitsleistungen mit abdeckt.
Die steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen liegen (soweit überhaupt zutreffend), in der Eigenverantwortung der Teilnehmer*innen. Die OND haftet weder für an Teilnehmer*innen gerichtete Steuer- und Sozialversicherungsanforderungen noch für ungedeckte Buchungsaufträge oder Unfallschäden.

8 Datenschutz Wir nehmen den Schutz der persönlichen Daten sehr ernst und halten uns strikt an die Regeln der Datenschutzgesetze. Personenbezogene Daten werden im Verwaltungssystem nur in dem Umfang erhoben und gespeichert, wie es zur korrekten Erledigung der Aufgaben der OND erforderlich ist. Über die in dem Aufnahmeantrag gemachten Angaben hinaus werden keine weiteren personenbezogenen Daten erfasst. In keinem Fall werden die erhobenen Daten an Dritte weitergegeben. Den Teilnehmern*innen der OND ist die Nutzung der Daten, soweit diese für sie einsehbar sind oder anderweitig bekannt werden, ausschließlich zum erklärten Zweck der OND gestattet. Ein Verkauf oder eine Weitergabe der Daten an Dritte sowie eine Nutzung zu einem anderen als dem von der OND erklärten Zweck ist strikt untersagt!

9 Transparenz Jeder Teilnehmer*in hat Einsicht in die Adressen der anderen Teilnehmer*innen. Eine Weitergabe dieser Informationen an Nicht-Teilnehmer*innen ist nicht gestattet und führt zum Ausschluss.
Die Treffen des Organisationsteams stehen allen Teilnehmern*innen offen. Protokolle sind für alle Teilnehmer*innen einsehbar.

10 Beiträge Grundsätzlich gelten die Beiträge als Familienbeiträge, es sei denn, es werden von den einzelnen Familienmitgliedern eigene Teilnehmerkonten gewünscht. In diesem Fall werden auch für jeden Einzelnen Teilnehmerbeiträge fällig. Für die Einzelteilnahme von Jugendlichen ist das Einverständnis eines Erziehungsberechtigten notwendig. Der / die Jugendliche muss mindestens das 16. Lebensjahr vollendet haben.

10a Sachmittelbeitrag Die Kosten für Porto, Miete, Druck und sonstige Sachmittel werden durch den jährlichen Teilnehmerbeitrag von 12 Euro (1 Euro je Monat) gedeckt. Darin enthalten sind auch die Kosten für die Nutzung des Obelio-Services in Höhe von 5 Euro pro Jahr und aktivem Teilnehmer*in. Dieser Obelio-Nutzungsbeitrag wird durch das OND-Organisationsteam zentral für alle Teilnehmer*innen ermittelt und abgeführt. Eine individuelle Begleichung durch die Teilnehmer*innen der OND entfällt, es ist auch keinerlei Weitergabe von Bank- oder Kreditkartendaten an Obelio eLETS Service notwendig!
Wir bitten, den Sachmittelbeitrag bar beim Markttreffen oder bargeldlos per Überweisung/Dauerauftrag oder, in Absprachen mit dem Organisationsteam, in TL zu begleichen (s. u.).
Um unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, bitten wir, den Sachmittelbeitrag zu Beginn des Jahres zu entrichten.
In Absprache mit dem Organisationsteam besteht außerdem die Möglichkeit, ihn auch in TL zu begleichen. Voraussetzung hierfür sind mindestens zwei ständige Angebote in der Marktzeitung.

10b Verwaltungsbeitrag Jedem Teilnehmer*in wird pro Monat 1 TL vom Verrechnungskonto abgebucht. Dieses dient zum Ausgleich von Einsätzen für die Gemeinschaft. Beispielhaft sind dies Mitarbeit bei der Organisation, Mithilfe bei Veranstaltungen und Festen oder bei der Außendarstellung der OND.

11 Organisationsteam Aus dem Teilnehmerkreis bildet sich ein Organisationsteam, das die anfallenden vielfältigen Aufgaben erledigt. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich und freiwillig. Teammitglied kann jeder werden, der sich über einen Zeitraum verantwortlich und nachhaltig für die Führung der Organisierten Nachbarschaftshilfe einsetzen will.
Die laufende Verwaltung und Organisation werden mit 5 TL pro Stunde (= 50 % der Zeitvergütung) honoriert; eine Vergütung in Euro ist ausgeschlossen. Kurzfristige, dringende Entscheidungen trifft das Organisationsteam. Diese werden anderen Teilnehmern beim Markttreffen und über die Marktzeitung mitgeteilt.

12 Markttreffen Die monatlichen Markttreffen dienen dem gegenseitigen Kennenlernen der Teilnehmer*innen sowie dem Austausch von Informationen und Waren oder der Vorbereitung von Tauschgeschäften (Wünsche, Anregungen und/oder Kritik sind willkommen). Sie finden einmal im Monat statt.
Die Termine können der Marktzeitung sowie der Homepage entnommen werden.

13 Gesuche und Angebote / Marktzeitung Die Gesuche und Angebote der Teilnehmer*innen werden über das Internet veröffentlicht. Die Marktzeitung informiert die Teilnehmer*innen über die aktuellen Angebote und Gesuche in gedruckter Form. Die Teilnehmerdaten werden hier in gekürzter Form veröffentlicht. Anhand der Teilnehmerliste, die jeder Teilnehmer*in erhält, können die Anbieter und Suchenden identifiziert werden und es kann zur Kontaktaufnahme kommen. Die Marktzeitung erscheint monatlich und ist immer beim Markttreffen druckfrisch zu erhalten. Zudem besteht die Möglichkeit, sich die Marktzeitung persönlich abzuholen oder anderweitig zukommen zu lassen. Postalische Zustellung ist auf Wunsch möglich.
Das Organisationsteam behält sich vor - wenn angebracht - Angebote entsprechend umzuformulieren. Des Weiteren können Anzeigen, die dem Geist der OND widersprechen, zurückgewiesen werden - solche können sein: Tauschgeschäfte, die in Euro (oder anderen staatlichen Währungen) verrechnet werden oder solche, die sitten- und/oder gesetzeswidrig sind oder gegen unsere demokratische Grundordnung verstoßen. Ergänzend dazu wird insbesondere auch auf die "Gesetzlichen Einschränkungen bezüglich der Inhalte und Geschäfte" der AGB für den Obelio eLETS Service hingewiesen!

14 Ende der Teilnahme Eine Kündigung der Teilnehmerschaft in schriftlicher Form ist bei ausgeglichenem oder positivem Konto jederzeit möglich. Der bereits gezahlte Sachmittelbeitrag wird nicht zurückerstattet. Die bestehenden Guthaben fallen der OND zu, können jedoch nach Absprache auf andere Teilnehmer*innen übertragen werden. Eine Auszahlung in Euro ist nicht möglich. Die OND ist berechtigt, einen Teilnehmer*in bei Nichteinhaltung der Regeln oder bei anhaltenden Problemen bei den Tauschgeschäften auszuschließen. Über einen Ausschluss entscheidet das Organisationsteam in Einmütigkeit.

15 Gültigkeit Diese Regeln gelten ab 01.07.2019 und ersetzen damit diejenigen vom 15.04.2018. Sie gelten solange, bis eine Aktualisierung (z.B. auf Änderungsantrag eines Teilnehmers der OND) beschlossen wird.

Was kann ich nur tun???